Tier gefunden / vermisst – was tun?

Tier gefunden / vermisst - was tun?

Nicht nur in der Urlaubssaison entlaufen Tiere von zuhause, am fremden Ort oder beim Sitter, werden ausgesetzt, flüchten schreckbedingt … Hier ein paar Tipps, wenn Sie ein Tier finden oder vermissen:

Tier gefunden – was nun?

Wenn Sie ein Haustier finden:

  • Setzen Sie das Tier möglichst fest, damit es nicht wieder weglaufen kann.
  • Rufen Sie sofort das für den Fundort zuständige Ordnungsamt an – abends oder Wochenende die örtliche Polizeidienststelle (sh. Unsere Amtsbereiche).
  • Nennen Sie Funddatum, Uhrzeit, Fundort, Tierzahl, Fundumstände, ggf. Verletzungen.
  • Das Amt oder die Polizei nennt Ihnen das zuständige Tierheim oder eine Auffangstation, das mit Ihnen das Bringen oder Abholen des Tieres vereinbart.
  • Fahren Sie nicht einfach mit dem Tier ins nächste Tierheim. Das Tierheim darf ein gefundenes Tier erst nach Einweisung durch das zuständige Amt oder die Polizei aufnehmen. Die Ämter der Gemeinden sind für die Unterbringung aufgefundener Tiere verantwortlich.

Wenn Sie ein verletztes Wildtier finden:

  • Wenden Sie sich bitte an die Tierrettung Vorpommern-Greifswald.
  • Bei unverletzten Wildtieren / Jungtieren entnehmen Sie das Tier nicht einfach aus der Umwelt, sondern klären Sie in einem Telefonat am besten, ob das Tier überhaupt hilfebedürftig ist.

Tier entlaufen – was tun?  

Entläuft ein Hund, kommt er oft allein wieder oder findet sich an einem ausgelegten Kleidungsstück des Besitzers ein. Andere Hunde laufen weitere Strecken und durchqueren dabei verschiedene Amtsbereiche. Für diese sind dann unterschiedliche Ordnungsämter und Tierheime zuständig (sh. Unsere Amtsbereiche). Deshalb informieren Sie am besten stets:

  • zuständiges Ordnungsamt und benachbarte Ordnungsämter (Mo-Fr zu Öffnungszeiten)  
  • örtliche Polizeidienststelle/n (Mo-So, auch nachts) (in Städten auch die Feuerwehr)
  • umliegende Tierheime
  • Jäger, Förster, Landwirte im weiteren Umkreis
  • Haustierregister (TASSO oder Findefix) und ggf. Zuchtverband
  • Tierärzte
  • Machen Sie Aushänge an gut besuchten Stellen. Versprechen Sie keinen Finderlohn (Erpressungsgefahr).
  • Straßenmeisterei (Totfunde erfragen)

Katzen werden leicht in Schuppen, Garagen usw. eingesperrt oder fahren unbemerkt in einem Fahrzeug / Motorraum mit in fremde Orte.

Lassen Sie Ihr Haustier CHIPPEN – UND REGISTRIEREN Sie es SELBST!

Eine schnelle Rückführung zum Besitzer reduziert Stress bei Tier und Halter sowie Kosten! Immer wieder sitzen Tiere viel zu lange im Tierheim, weil sie nicht identifiziert werden können. Tätowierungen verblassen bzw. sind unter Haaren, Verschmutzungen oder Narben nicht eindeutig erkennbar. Ein Chip ist im Tierheim schnell und ohne Berührung ablesbar. Deshalb empfehlen wir den Chip auch bei vorhandener Täto. Achtung: Registrieren Sie selbst Ihr Tier mit Täto-Nr. UND Chip-Nr. beim Haustierregister (z.B. www.tasso.net oder www.findefix.com). Ohne eindeutige Kennzeichnung und Registrierung kann der Halter nicht oder nur sehr aufwändig ermittelt werden.

Das betrifft auch Urlaubstiere sowie Jagdhunde von Gastjägern, die einheimischen Jagdkollegen nicht bekannt sind. Wir empfehlen, nur registrierte Hunde zur Jagd zuzulassen und ggf. ein nahes Tierheim von der Jagd zu informieren.

(Bild: Pixabay)