Erbschaft und Stiftung für den Tierschutz

Erbschaft und Stiftung für den Tierschutz
Viele Menschen möchten auch über ihr Leben hinaus den Tieren etwas Gutes tun.

Unser Tierschutzverein hat seit dem Jahr 2001 mehrere Erbschaften tierlieber Menschen erhalten, die unsere Existenz bis zum heutigen Tage überhaupt erst ermöglichen. Manche Erbschaften sind zweckgebunden, z.B. wenn sie nur für die Hunde einzusetzen sind. Seit dem Jahr 2001 konnten wir ca. 2.170 Tiere aufnehmen und versorgen (Stand April 2016). Wir haben somit ganz und gar im Sinne der Erblasser handeln können und sind den Verstorbenen zutiefst dankbar. Damit dieser Gedanke auch unsere Besucher erreicht und auch uns jederzeit vor Augen bleibt, haben wir eine Gedenktafel in unserem Schulungsraum angebracht.

Wer unserem Tierschutzverein gern eine Erbschaft zukommen lassen möchte, findet in unserer Schatzmeisterin Frau Fleßner unter 0172-390 99 20 seine Ansprechpartnerin.

Man kann auch testamentarisch verfügen, dass man sein Lebenswerk in einer Stiftung bewahren möchte, z.B. zum Zwecke des Tierschutzes.

Eine Beratung durch einen Notar ist immer zu empfehlen.
Auf Anfrage sind wir bemüht, Materialien zu verschicken.

Informationen zum Thema >>> Tiervorsorge finden Sie hier.